Häufige Fragen

 

1. Frage:
Ist die Zufluchtswohnung nur für Frauen, die geschlagen werden?
Antwort:
Nein. Gewalt hat viele Gesichter.
Neben körperlicher Gewalt erleben Frauen häufig auch psychische und ökonomische Gewalt durch Beziehungspartner_innen oder Familie.

2. Frage: Wie schnell kann ich in die Zufluchtswohnung einziehen?
Antwort:
Wenn wir einen Platz frei haben, gibt es ein Erstgespräch mit uns.
Bei gegenseitigem Einverständnis erfolgt ein Einzug zeitnah innerhalb weniger Tage.

3. Frage: Brauche ich ein behördliches Einverständnis für meinen Einzug in die Zufluchtswohnung?
Antwort: Normalerweise nein. Nur in Ausnahmefällen (z.B. Asylbewerberleistungen, gesetzliche Betreuungen) ist eine vorherige Absprache mit einer Behörde notwendig.

4. Frage:
Wer kommt für die Miete der Zufluchtswohnung auf?
Antwort:
Wenn Sie Sozialleistungen erhalten oder nach dem Einzug beantragen müssen, werden die Kosten übernommen. Wenn Sie vom eigenen Einkommen leben, tragen Sie die Kosten selbst.

5. Frage:
Was muss ich beim Einzug mitbringen?
Antwort: Dazu gibt es eine ausführliche Checkliste unter:
www.frauenzimmer-ev.de/Zufluchtwohnungen/Planung-einer-Flucht

6. Frage:
Ab welchem Alter kann ich in die Zufluchtswohnung ziehen?
Antwort:
Sie müssen mindestens 18 Jahre alt sein.

7. Frage:
Bis zu welchem Lebensalter können Söhne in der Zufluchtswohnung aufgenommen werden?
Antwort:
Wir nehmen Mütter mit Söhnen bis 14 Jahren auf. Unter bestimmten Umständen nehmen wir auch ältere Söhne mit auf.

8. Frage:
Wie lange kann ich in der Zufluchtswohnung bleiben?
Antwort:
Grundsätzlich gibt es keine zeitliche Befristung. Die Zufluchtswohnung ist aber immer nur eine vorübergehende geschützte Wohnmöglichkeit, bis Sie eine neue Perspektive entwickelt haben.

9. Frage:
Kann ich die Zufluchtswohnung vor dem Einzug besichtigen?
Antwort:
Leider ist dies aus Sicherheits- und Schutzgründen nicht möglich. Bei Rollstuhlnutzerinnen machen wir Ausnahmen.

10. Frage:
Wohne ich in der Wohnung alleine?
Antwort:
Unsere kleinste Wohnung hat zwei Zimmer. Wenn Sie mehr als zwei Kinder haben, könnten Sie dort alleine leben. Ansonsten bieten wir Gemeinschaftswohnungen an, in denen Sie Ihr eigenes (abschließbares) Zimmer bewohnen.

11. Frage:
Mein Ehemann/ meine eingetragene Lebenspartnerin sagt, wenn ich mich trenne, verliere ich mein Aufenthaltsrecht in Deutschland. Stimmt das?
Antwort:
Wir erleben es häufig, dass das Aufenthaltsrecht als Druckmittel missbraucht wird, um Frauen an einer Trennung zu hindern. Es gibt rechtliche Bestimmungen, die das Aufenthaltsrecht für verheiratete/ verpartnerte Frauen regeln. Je nach individueller Situation suchen wir mit Ihnen gemeinsam Möglichkeiten Ihr Aufenthaltsrecht zu sichern.

12. Frage:
Ich spreche kein oder kaum Deutsch. Kann ich trotzdem einziehen?
Antwort:
Ja, wir sprechen Deutsch, Englisch, Französisch oder Spanisch.
Wenn es notwendig ist, bestellen wir eine Dolmetscherin.

13. Frage:
Wenn ich meinen Ehemann/ eingetragene Lebenspartnerin verlasse und in die Zufluchtswohnung ziehe, wann kann ich mich scheiden lassen?
Antwort:
Wenn Sie sich mit Einzug bei Frauenzimmer e.V. zum ersten Mal räumlich trennen, beginnt damit Ihr Trennungsjahr zu laufen. Sie könnten sich somit nach frühestens einem Jahr scheiden lassen. Es gibt auch Härtefallregelungen, nach denen eine Scheidung früher erfolgen kann.

14. Frage:
Verliere ich automatisch mein Sorgerecht, wenn ich mit meinen Kindern in die Zufluchtswohnung ziehe?
Antwort:
Nein. Sie handeln verantwortungsvoll im Sinne ihrer Kinder, wenn Sie sie davor schützen häusliche Gewalt erleben zu müssen. Frauenzimmer e.V. unterstützt Sie im weiteren Kontakt mit Jugendamt und evtl. dem Familiengericht.

15. Frage:
Kann ich auch einziehen, wenn ich einen Rollstuhl nutze?
Antwort:
Ja, wir bieten in einer Wohnung zwei rollstuhlfreundliche Plätze an. Pflegeassistentinnen haben selbstverständlich Zutritt.

16. Frage:
Kann ich Haustiere mitbringen?
Antwort:
Nein, leider ist das nicht möglich. Für sehbehinderte oder blinde Frauen mit einem Assistenzhund bieten wir einen Platz an.

17. Frage:
Für wen ist das Kinderprojekt SpielRAUM da?
Antwort:
Das Kinderprojekt ist für alle Kinder und Jugendliche da, die mit ihren Müttern in eine Zufluchtswohnung ziehen. Außerdem bekommen Mütter und Schwangere Unterstützung.